AGB
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich der zugehörigen Anlagen (im Folgenden „AGB“) regeln abschließend die Vertragsbeziehungen zwischen der kvikky UG (haftungsbeschränkt) (im Folgenden „Anbieter“) und dem Kunden hinsichtlich der im Service-Schein genannten Leistungen des Anbieters. Andere Vertragswerke, insbesondere Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, gelten nicht.
- Definitionen
Die folgenden Begriffe haben die unten angegebene Bedeutung.
- „Assistent“ hat die die im Service-Schein beschriebene Bedeutung.
- „Dokumentation” bedeutet die mit der Software dem Kunden zur Verfügung gestellte Anwendungs-Dokumentation.
- „Geschäftstag” bedeutet einen Wochentag außer Samstag, Sonntag und den gesetzlichen Feiertagen am Sitz des Anbieters.
- „Kunde” bedeutet die im Service-Schein zu diesem Vertrag genannte juristische oder natürliche Person.
- „Nutzungsgebühr“ bedeutet die in Service-Schein genannte Vergütung für die Überlassung der Software.
- „Software“ ist die im Service-Scheinangegebene Software.
- „Material“ hat die in Ziffer 2.1 genannte Bedeutung.
- „Nutzer” bedeutet eine bestimmte Person, die die Software auf den Endgeräten nutzt.
- „Service-Schein“ bezeichnet ein Auftragsformular des Anbieters, mit dem der Kunde Software oder Dienstleistungen beim Anbieter bestellen kann.
- „Dienstleistungen” fasst als Oberbegriff Beratungsdienste, Schulungsdienste und/oder Supportdienste zusammen.
- „Dienstleistungsanlage” bedeutet eine Leistungsbeschreibung, die von den Parteien ausgefertigt ist und die spezifischen Details der von Anbieter an den Kunden zu erbringenden Schulungs- und/oder Beratungsdienste (Anlage DIE) festlegt.
- „Software-Subskription” bedeutet das Recht des Kunden zur Benutzung der im Service-Schein genannten Software des Anbieters
- „Subskriptionsdauer” bezeichnet den im Service-Schein angegebenen Zeitraum, für den eine Software-Subskription gilt.
- „Verlängerungszeitraum“ hat die im Service-Schein genannte Bedeutung.
- Zur Verfügung stellen der Software, Nutzungsumfang und Nutzungsbeschränkungen
- Zur Verfügung stellen der Software: Der Anbieter stellt dem Kunden die im Service-Scheinschein benannte Software (die im Service-Schein konkret genannte Kombination von Modulen) (im Folgenden „Software“) für die Dauer der Software-Subskription via Onlinezugang zur Verfügung. Der Anbieter räumt dem Kunden Zug-um-Zug gegen Zahlung der Nutzungsgebühr durch den Kunden ein nicht ausschließliches, zeitlich auf die Laufzeit dieser Vereinbarung beschränktes, nicht übertragbares Recht ein, auf die Software und die dazugehörige Dokumentation (die Software und die Dokumentation gemeinsam als „Material“ bezeichnet) in Übereinstimmung mit diesen AGB und den Angaben der Dokumentation und unbeschadet der zwingenden gesetzlichen Vorschriften gemäß des im Service-Schein angegebenen Nutzungsumfangs mittels der vom Anbieter übersandten Log-In-Daten zuzugreifen und für eigene Geschäftszwecke nach vorstehender Maßgabe zu nutzen. Der Anbieter verpflichtet sich, für eine ständige Erreichbarkeit der Server Sorge zu tragen. Der Anbieter ist berechtigt aber nicht verpflichtet, Updates zu installieren, soweit dies der Verbesserung der Nutzung dient.
- Nutzungsumfang und Funktionalitäten: Der Kunde ist vorbehaltlich der Regelungen dieses Vertrages (insbesondere der Angaben im Service-Schein) berechtigt, das Material in dem im Service-Schein angegebenen Umfang (Subskriptionsdauer, Anzahl von Nutzern) zu eigenen Zwecken einschließlich der Beratung seiner Kunden zu nutzen. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Nutzung des Materials ausschließlich durch den/die jeweils im Service-Schein berechtigten Nutzer erfolgt. Der Nutzungsumfang ergibt sich für die im Service-Schein genannte Kombination von Modulen mit den in der Dokumentation beschriebenen Funktionalitäten.
- Nutzungsbeschränkung: Der Kunde verpflichtet sich, die Software vertragsgemäß zu nutzen und – vorbehaltlich der Wahl der Reseller-Option im Serviceschein – weder an Dritte (andere Personen als die im Service-Schein genannten Berechtigten) weiterzugeben, noch sie in sonstiger Art und Weise Dritten zugänglich zu machen. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software zu „reverse engineeren“, zu dekompilieren, zu disassemblieren, zu modifizieren, zu vervielfältigen oder jeglichen Teil der Software zu benutzen, um eine separate Applikation zu erstellen. Der Kunde verpflichtet sich, (i) soweit in diesem Vertrag nicht ausdrücklich gestattet, die Software nicht in irgendeiner Art und Weise zu modifizieren, zu kopieren, zu benutzen oder daraus abgeleitete Werke zu erstellen (ii) nicht zu versuchen, technische Nutzungsbeschränkungen an der Software zu umgehen, zu deaktivieren oder zu vereiteln; (iii) die Software im Ganzen oder in Teilen nicht an Dritte (andere Personen als die im Service-Schein genannten Berechtigten) zu übertragen, zu verkaufen, zu vermieten, zu leasen, zu vertreiben, zu sublizenzieren, zu verleihen oder anderweitig zu übergeben; (iv) Hinweise auf Eigentumsrechte auf der Software nicht zu ändern oder zu entfernen; (v) die Software nicht zur Bereitstellung von eigenen Time-Sharing-Diensten, Software-as-a-Service Angeboten („SaaS“), Servicebürodienstleistungen oder als Teil eines Application Service Provider oder Dienstleistungsangeboten zu benutzen.
Der Kunde ist – vorbehaltlich der Wahl der Reseller-Option im Serviceschein – nicht berechtigt, die Software mit anderen Computerprogrammen zu verbinden. Als Verbindung im benannten Sinne gilt nicht das Abspielen der Software auf einem Betriebssystem, welches die wesentlichen Funktionen eines Computers steuert und deren Nutzung ermöglicht. Die Software und ihre Komponenten dürfen nicht zur Verwendung auf verschiedenen Computern entbündelt werden. Insbesondere das Entbündeln oder Repackaging der Software zum Vertrieb, zur Übertragung oder zur (Weiter-)Vermietung ist nicht gestattet. Verstößt der Kunde gegen eine der vorstehenden Bestimmungen, werden sämtliche im Rahmen der Nutzungsvereinbarung erteilten Nutzungsrechte sofort unwirksam und fallen automatisch an den Anbieter zurück. Der Anbieter ist berechtigt, den Zugang zu der Software zu sperren. In jedem Fall hat der Kunde die Nutzung der Software unverzüglich und vollständig einzustellen.
Der Anbieter ist berechtigt, bei Vorliegen von Umständen, die auf eine Nutzung der Software durch andere als die berechtigten Nutzer schließen lassen, vom Kunden eine Auflistung derjenigen Personen zu verlangen, die die Software im Rahmen des eingeräumten Nutzungsrechts tatsächlich nutzen. Der Kunde ist verpflichtet, diese Auflistung unverzüglich nach Aufforderung des Anbieters vollständig und wahrheitsgemäß zu erstellen und dem Anbieter zur Verfügung zu stellen. Kommt der Kunde seiner Verpflichtung zur Erstellung einer solchen Auflistung nicht ordnungsgemäß nach oder ist die Aufstellung falsch und/oder unvollständig, ist der Anbieter berechtigt, das jeweils betroffene Nutzungsrecht außerordentlich zu kündigen. Weitergehende Ansprüche des Anbieters bleiben unberührt.
- Alle an dem Material bestehenden oder hiermit in Verbindung stehenden gewerblichen Schutzrechte stehen dem Anbieter zu. Das Eigentum des Kunden bzw. Nutzers an Datenträgern, Datenspeichern und sonstiger Hardware wird hiervon ebenso wenig berührt, wie die Rechte des Kunden bzw. Nutzers an den in der Download-Datei abgelegten und gespeicherten Beratungsfälle. Der Kunde wird jedoch dafür Sorge tragen, dass vor der Vernichtung, dem Verkauf oder der sonstigen Weitergabe von Datenträgern, Datenspeichern oder sonstiger Hardware darin gespeichertes Material vollständig gelöscht wird. Dies gilt nicht, für die in der Download-Datei abgelegten und gespeicherten Beratungsfälle des Kunden bzw. des Nutzers.
- Bereitstellung der Software, Einsatzbedingungen und Systemvoraussetzungen
- Die Nutzung der Software beginnt mit der erstmaligen Bereitstellung der Software durch Einräumung der Nutzungsmöglichkeit (z.B. durch Übersendung der zum Log-In erforderlichen Informationen).
- Die Software wurde für den Einsatz auf bestimmter Hardware und für das Zusammenwirken mit bestimmten anderen Computerprogrammen entwickelt. Diese Einsatzbedingungen sind im Service-Schein angegeben. Bei einer Benutzung der Software ohne Einhaltung der Einsatzbedingungen entfällt die Verpflichtung des Anbieters zur Gewährleistung nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen.
- Der Kunde trägt dafür Sorge, dass er über die im Service-Schein angegebenen Systemvoraussetzungen verfügt.
- Gewährleistung; Mitwirkungspflichten des Kunden
- Bei Vorliegen von fehlerhaftem Material ist der Kunde berechtigt, zunächst Beseitigung des Fehlers zu verlangen und, sofern die Beseitigung des Fehlers nicht innerhalb von vier Wochen nach der Anzeige erfolgt ist, zu einer angemessenen Minderung der Nutzungsgebühr für die Dauer des Vorliegens des Fehlers berechtigt.
- Der Anbieter gibt keine Gewähr dafür, dass die Software trotz größtmöglicher Sorgfalt frei von Mängeln, Fehlern, Bugs und vorübergehenden Serverausfällen ist.
- Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter nachprüfbare Unterlagen und Informationen über Art und Auftreten von Abweichungen von der Leistungsbeschreibung der Software zur Verfügung zu stellen und bei der Eingrenzung und Identifikation von Fehlern und Fehlerquellen mitzuwirken.
- Haftung
- Der Anbieter haftet für den Verlust von Daten nur bis zu dem Betrag, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Sicherung der Daten zu deren Wiederherstellung angefallen wäre.
- Die Software wurde vor ihrer Bereitstellung vom Anbieter dahingehend untersucht, ob störende oder schädigende Software (“Virus”) in ihr enthalten ist. Da die Software per Download-Link geliefert wird, ist der Kunde verpflichtet, Virus-Suchverfahren vor der Installation/Anwendung der Software durchzuführen. Dies gilt ebenso hinsichtlich jeder neuen Version oder Updates.
- Der Anbieter haftet für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder Arglist des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit der Anbieter für eine grob fahrlässige Pflichtverletzung gemäß Satz 1 haftet, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
- Darüber hinaus haftet der Anbieter auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit die Fahrlässigkeit die Verletzung solcher wesentlicher Vertragspflichten betrifft, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung aber auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
- Weiterhin haftet der Anbieter uneingeschränkt für von ihm zu vertretende Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen. Ferner haftet der Anbieter auch, soweit es bezüglich der Vertragsprodukte eine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, im Rahmen dieser Garantie.
- Eine weitergehende vertragliche oder gesetzliche Haftung ist – soweit sie nicht gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen.
- Soweit die Haftung des Anbieters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen sowie für seine Haftung für deren Verhalten.
- Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte; Rechtsmängel
- Sofern nicht anders vereinbart, ist der Anbieter verpflichtet, die Lieferung lediglich im Land des Lieferorts frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter (im Folgenden: Schutzrechte) zu erbringen. Sofern ein Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten durch vom Anbieter erbrachte vertragsgemäß genutzte Lieferungen gegen den Kunden berechtigte Ansprüche erhebt, haftet der Anbieter gegenüber dem Kunden wie folgt:
- Der Anbieter wird nach seiner Wahl auf seine Kosten für die betreffenden Lieferungen entweder ein Nutzungsrecht erwirken, sie so ändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird, oder austauschen, wenn und soweit dadurch die geschuldete Funktionalität der Software nicht erheblich beeinträchtigt wird. Ist dies dem Anbieter nicht zu angemessenen Bedingungen möglich oder scheitert die Nacherfüllung des Anbieters innerhalb einer vom Kunden gesetzten angemessenen Nachfrist, kann der Kunde unter den gesetzlichen Voraussetzungen vom Vertrag zurücktreten oder mindern.
- Die Pflicht des Anbieters zur Leistung von Schadensersatz richtet sich nach Ziffer 5 dieser AGB.
- Stellt der Kunde die Nutzung der Lieferung aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung kein Anerkenntnis einer Schutzrechtsverletzung verbunden ist.
- Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit er die Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat.
- An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Handbüchern und anderen Unterlagen (im Folgenden: Unterlagen) behält sich der Anbieter seine eigentums- und urheberrechtlichen Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Die Unterlagen dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Anbieters Dritten zugänglich gemacht werden und sind, wenn der Auftrag dem Anbieter nicht erteilt wird, diesem auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben.
- Bei Vorliegen sonstiger Rechtsmängel gelten die Bestimmungen in Ziffer 4 dieser AGB (Sachmängelgewährleistung) entsprechend.
- Weitergehende oder andere als die in dieser Ziffer 6 geregelten Ansprüche des Kunden gegen den Anbieter und dessen Erfüllungsgehilfen wegen eines Rechtsmangels sind ausgeschlossen.
- Support und Updates
- Der Anbieter ist berechtigt aber nicht verpflichtet, das Material mit Updates zu versehen, soweit dies der Verbesserung der Nutzbarkeit dient. Der Anbieter informiert den Kunden über die in einem Update vorgenommenen Änderungen.
- Alle Updates werden dem Kunden nach Maßgabe dieser AGB zur Verfügung gestellt.
- Der Kunde ist verpflichtet, in Ausnahmefällen zur Installation bereitgestellte Updates unverzüglich zu installieren, spätestens aber innerhalb von 14 Geschäftstage nach erstmaliger Aufforderung hierzu durch den Anbieter. Der Kunde wird über die Bereitstellung von Updates informiert.
- Der Kunde kann den Anbieter per E-Mail zur Lösung von Problemen und möglichen Störfällen mit Blick auf die Software kontaktieren. Diese Form des Supports stellt einen zusätzlichen, für den Kunden kostenlosen Service dar und kann vom Anbieter jederzeit ergänzt oder geändert werden. Der Anbieter ist ausdrücklich berechtigt, Subunternehmer mit der Bearbeitung von E-Mailanfragen des Kunden zu beauftragen. E-Mailanfragen des Kunden sind an folgende Mailadresse zu senden:[email protected] Die E-Mail hat eine Beschreibung des technischen Problems, die den Benutzernamen sowie das verwendete Betriebssystem und jede sonstige weitere relevante Information, die die Angelegenheit umschreibt, zu enthalten. Weiter anzugeben sind Kontaktdetails (Telefonnummern und Faxnummern), unter denen der jeweilige Kunde zu erreichen ist. Soweit der Anbieter im Rahmen des Supports personenbezogene Daten von Endkunden erhält, gelten für diese personenbezogenen Daten die unter Ziffer 10 dieser AGB vorgesehenen Regelungen entsprechend.
- Übertragung; Abtretung
- Der Kunde ist nicht berechtigt, Rechte an dem Material, insbesondere das Recht zur Nutzung der Software, an Dritte ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters abzutreten. Diese Zustimmung gilt mit Wahl der Reseller-Option im Serviceschein als erteilt.
- Ist eine Abtretung und/oder Übertragung im vorgenannten Sinne trotzdem erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, dem Anbieter Name und Adresse des Dritten mitzuteilen. Die weiteren Rechte des Anbieters bei unbefugter Abtretung und/oder Übertragung der Software bleiben unberührt.
- Geheimhaltung
- Der Kunde ist verpflichtet, die Software vor einem unberechtigten Zugriff oder Zugang durch Dritte zu schützen und hat sicherzustellen, dass keine Kopie, Veröffentlichung oder sonstige Form der Preisgabe des Materials (einschließlich der Software), insgesamt oder in Teilen, erfolgt, es sei denn, dies ist nach der Nutzungsvereinbarung zulässig. Der Kunde erkennt an, dass das Material einschließlich der Software wertvolle vertrauliche Informationen und Geschäftsgeheimnisse enthält und dass deren unberechtigte Nutzung und/oder unberechtigte Kopien einen Schaden für den Anbieter darstellen können.
- Die Parteien verpflichten sich wechselseitig, g, alle vertraulichen Informationen, die ihnen im Vorfeld und/oder im Rahmen der Ausführung dieser Vereinbarung bekannt wurden oder werden, geheim zu halten, insbesondere jeden Zugang Dritter zu diesen Informationen zu vermeiden. Jede Partei hat sämtliche durch sie berechtigte Nutzer, Mitarbeiter und Angestellte, soweit sie hierzu nicht bereits aufgrund ihres Arbeitsvertrages verpflichtet sind, zur Geheimhaltung in dem hier definierten Umfang zu verpflichten.
- Vertraulich im Sinne dieser Vereinbarung sind alle Informationen, die von der jeweiligen Partei als solche gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt.
- Die Verpflichtung zur Geheimhaltung nach vorstehender Ziffer 9.2 gilt nicht für vertrauliche Informationen, (i) die zum Zeitpunkt der Kenntnisnahme durch die jeweils andere Partei bereits offenkundig oder allgemein bekannt sind oder ohne eine Verletzung dieser Vertraulichkeitsverpflichtung bekannt werden, (ii) die der empfangenden Partei von einem Dritten ohne eine Verletzung einer Vertraulichkeitsverpflichtung gegenüber der anderen Partei übergeben werden, (iii) die unabhängig von diesen Vereinbarungen von der empfangenden Partei entwickelt wurden oder (iv) wenn und soweit die vertraulichen Informationen aufgrund einer vollziehbaren behördlichen oder gerichtlichen Anordnung herauszugeben sind. und die verpflichtete Partei der anderen Partei unverzüglich nach Kenntnis der Offenlegungspflicht unterrichtet und Gelegenheit gegeben hat, gegen die Offenlegung vorzugehen.
- Datenschutz und Auftragsverarbeitung
- Wenn der Kunde personenbezogene Daten in nicht anonymisierter Form an den Anbieter übermittelt, ist er im Verhältnis der Parteien allein für die (datenschutzrechtliche) Rechtmäßigkeit der Übermittlung an den Anbieter und dessen vereinbarungsgemäße Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung der übermittelten Daten verantwortlich. Allein der Kunde ist auch für die Erfüllung der Informationsplichten nach Art. 13, 14 DSGVO verantwortlich. Der Anbieter stellt dem Kunden als Hilfestellung ausdrücklich ohne Übernahme einer Garantie hinsichtlich der Konformität mit dem Datenschutzrecht den Textbaustein gem. Anhang DSE zur Verfügung. Der Text wird den betroffenen Personen in der Software zur Verfügung gestellt, sofern der Kunde sich nicht entschließt einen anderen Text zu verwenden.
- Die Parteien schließen zur Wahrung der gesetzlichen Voraussetzungen und dem Schutz der betroffenen Personen die diesen Bedingungen anliegende und den Voraussetzungen des Art. 28 DSGVO entsprechende Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) nach Maßgabe des Anhangs AVV ab. Der Anbieter verwendet vom Kunden mitgeteilte personenbezogene Daten ausschließlich zur Erfüllung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses im Rahmen der AVV.
- Laufzeit; Kündigung
- Vorbehaltlich des Service-Scheins tritt diese Vereinbarung mit ihrem Abschluss in Kraft und gilt für die im Service-Schein genannte Dauer.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung dieses Vertrages aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung durch den Anbieter liegt insbesondere vor, wenn
- der Kunde mit Zahlung der Vergütung mehr als vier (4) Wochen im Verzug ist oder
- der Kunde Dritten vorsätzlich oder grob fahrlässig unberechtigt Zugang zur Software verschafft hat.
- Eine außerordentliche Kündigung ist darüber hinaus mit einer Frist von zwei (2) Wochen zulässig, wenn der Anbieter Kenntnis davon erlangt, dass der Kunde oder ein anderer Nutzer die Nutzungsbedingungen verletzt, jeweils wenn und soweit der Anbieter dies gegenüber dem Kunden abgemahnt hat und innerhalb einer Frist von zwei (2) Wochen die Verletzung nicht eingestellt und nachgewiesen wurde, dass die Verletzung nicht weiter besteht.
- Die Kündigung bedarf der Schriftform (E-Mail an die jeweils von der anderen Partei angegebene E-Mail-Adresse ist ausreichend).
- Mit der Beendigung dieser Vereinbarung erlöschen alle Rechte des Kunden zur Nutzung der Software und des Materials. Der Kunde hat dem Anbieter gegebenenfalls ausgehändigtes Material sowie hiervon möglicherweise angefertigte Kopien herauszugeben oder nach Anweisungen des Anbieters zu löschen oder zu zerstören und auf Verlangen des Anbieters diesem eine schriftliche Bestätigung als Beweis für die Einhaltung dieser Verpflichtung zu übermitteln.
- Alle auf diese Vereinbarung bezogenen und vor Vertragsbeendigung entstandenen Zahlungsverpflichtungen und sämtliche Bestimmungen hinsichtlich der Geheimhaltung, des Eigentums, der gewerblichen Schutzrechte sowie Schutz und Einschränkungen hinsichtlich der Nutzung des Materials (insbesondere der Software)gelten auch nach teilweiser oder vollständiger Beendigung dieser Vereinbarung fort.
- Setzt der Kunde die Nutzung des Materials (insbesondere der Software) nach Beendigung der Nutzungsvereinbarung fort bzw. unterbindet der Kunde die nachvertragliche Nutzung durch einen Nutzer, der seine Berechtigung vom Kunden ableitet, nicht, ist der Kunde verpflichtet, dem Anbieter eine Entschädigung in Höhe der jeweils für den Nutzungszeitraum ansonsten entsprechend angefallenen Nutzungsgebühr zu zahlen und darüber hinaus gehende Schäden zu ersetzen, wenn und soweit der Kunde diesen Verstoß zu vertreten hat.
Sonstiges
- Der Kunde kann eigene Ansprüche gegen Ansprüche des Anbieters nur dann aufrechnen oder wegen derartiger Ansprüche Zurückbehaltungsrechte geltend machen, wenn die Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
- Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, bei allen aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar sich ergebenen Streitigkeiten der Sitz des Anbieters. Der Anbieter ist jedoch auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
- Für die Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt deutsches materielles Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf (CISG).
- Der Anbieter bleibt berechtigt, diese AGB für die Zukunft zu ändern. Vorgenommene Änderungen sind dem Kunden schriftlich (E-Mail ausreichend) mitzuteilen. Die Änderungen werden wirksam, es sei denn der Kunde hat diesen innerhalb von vier (4) Wochen ab Zugang der Mitteilung nach Satz 2 schriftlich gegenüber dem Anbieter widersprochen. Der Anbieter weist den Kunden in der schriftlichen Mitteilung nach Satz 2 nochmals ausdrücklich auf die Bedeutung und Rechtsfolgen eines Schweigens hin. Widerspricht der Kunde den Änderungen dieser AGB, können sowohl die Anbieter als auch der Kunde die von der Änderung betroffene Vereinbarung außerordentlich formgerecht kündigen.